StoryTeller - Das Online-Magazin von PAPSTAR

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Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, für Fairness auf dem Markt der Verpackungsentsorgung zu sorgen sowie die Kosten der Entsorgung und des Recycling gerecht auf diejenigen aufzuteilen, deren Verpackungen im Abfall des privaten Endverbrauchers anfallen.

Bernd Born - 17.02.2020

Produktverantwortung I Erklärvideo (4:17 Min.) der Zentralen Stelle Verpackungsregister sorgt für "Aha-Effekt"

Erklärvideos liegen voll im Trend! Erst recht wenn sie gut gemacht sind. So wie der "4:17-Minuten-Clip" der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, der uns bei Recherchen zum gar nicht mehr so neuen Verpackungsgesetz (VerpackG, seit 1. Januar 2019) regelrecht ins Auge gefallen ist.

Was lag also näher, als nachzufragen, ob wir die bewegten Bilder mit aufnehmen dürfen in unser Online-Magazin, denn wie auch schon nach der bis 2018 gültigen Verpackungsverordnung ist weiterhin der Erstinverkehrbringer von Verpackungen - demnach also auch PAPSTAR - dazu verpflichtet, ein Duales System gegen entsprechende Entgelte (Systembeteiligung) mit der Rücknahme und Verwertung der Verpackungen zu beauftragen und - je nach Menge - eine Vollständigkeitserklärung über die im Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verpackungen abzugeben.

Die Antwort, die wir von Ines Miosga, Assistentin Leitung Kommunikation und Presse bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erhalten haben, lässt sich erahnen: Ja, wir dürfen - demnach: Video ab  - die "zentralen Begrifflichkeiten des Verpackungsgesetzes" bestens aufgedröselt in etwas mehr als vier Minuten. Besser kann man es nicht erklären.

 

Gelbe Tonne, Glascontainer, Altpapier ...

Basierend auf der Verpackungsverordnung war bereits die Beteiligung an einem oder mehreren Systemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Stellen) anfallen und über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne beziehungsweise Glascontainer oder Altpapiertonne erfasst und verwertet werden können. Doch was hat sich jetzt mit dem Verpackungsgesetz geändert? Es wurde eine Zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz zur Systembeteiligung zu schaffen und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterbeteiligung zu unterstützen. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, für Fairness auf dem Markt der Verpackungsentsorgung zu sorgen sowie die Kosten der Entsorgung und des Recycling gerecht auf diejenigen aufzuteilen, deren Verpackungen im Abfall des privaten Endverbrauchers anfallen. Daneben werden mit den Regelungen des Verpackungsgesetzes noch weitere Ziele verfolgt. Neben einer deutlichen Erhöhung der Recyclingquoten für das werkstoffliche Recycling wurden auch einige Pflichten und Definitionen mit dem VerpackG verschärft beziehungsweise zur Erreichung der Ziele definiert. Außerdem wurden Mechanismen geschaffen, mit welchen nun die Erfüllung der neuen Pflichten kontrolliert werden können.

 

Mehr Transparenz im Verpackungsrecycling schaffen

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Dazu gehört es auch die finanzielle Produktverantwortung für die Verpackungen der Waren, die man in Verkehr bringt, zu übernehmen und die Entsorgung zu bezahlen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Aufgabe, ein Verpackungsregister zu betreiben, in welchem sich die Produktverantwortlichen mit ihren Stammdaten und Markennamen registrieren müssen. Außerdem geben die verpflichteten Unternehmen dort Meldungen zu den Verpackungsmengen ab. Das Register ist öffentlich und von jedermann auf der Webseite der ZSVR einsehbar. Das sorgt für Transparenz und Rechtsklarheit.

Die weiteren ökologischen Ziele des Verpackungsgesetzes, wie unter anderem die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ebenfalls überwacht. Die ZSVR veröffentlicht jeweils zum 1. September eines Jahres einen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung. Adressat sind die Systeme. Auf Basis dieses Mindestandards haben diese dann die Aufgabe, die jeweiligen Kosten der Systembeteiligung einer Verpackung zu staffeln und damit einen finanziellen Anreiz für das recyclinggerechte Design einer Verpackungen zu setzen.

Häufig gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz (Sinn und Zweck, Produktverantwortung, Registrierung, Systembeteiligung, Prüferregister, Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit etc.) werden hier beantwortet: www.verpackungsregister.org

 

Im Shop lässt sich "SVP-Button" aktivieren

Zu guter Letzt noch ein praktisches Beispiel aus der "Online-Bestellwelt" bei PAPSTAR. "Sofern unsere Kunden nach dem Verpackungsgesetz zur Systembeteiligung und/oder Abgabe einer Vollständigkeitserklärung von Serviceverpackungen verpflichtet sind, kommen wir im Onlineshop unserer Verpflichtung nach, die Erfüllung der Pflichten - entsprechend Paragraf 7.2 Verpackungsgesetz - an uns zu übertragen", so Katja Kantelberg, Teamlead E-Commerce: "Im Rahmen des Bestellvorgangs lässt sich im Warenkorb der Button 'SVP aktivieren' anklicken; so werden Verpackungen systembeteiligt bei uns gekauft. Macht unser Kunde von dieser Regelung Gebrauch, entfallen für ihn - bezogen auf diesen konkreten Bestellvergang - alle weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Er muss sein Unternehmen nicht im Verpackungsregister LUCID (Lucid, französisch für "klar", Anm. d. Red.) registrieren und dort keine Datenmeldungen abgeben. Diese Pflichten werden in diesem Fall von PAPSTAR erfüllt."

Sofern unsere Kunden nach dem Verpackungsgesetz zur Systembeteiligung oder Abgabe einer Vollständigkeitserklärung von Serviceverpackungen verpflichtet sind, bieten wir in unserem Onlineshop den Service an, die Erfüllung der Pflichten an uns zu übertragen.

Katja Kantelberg - 16.02.2020
Produktverantwortung
Produktverantwortung
Als Erstinverkehrbringer von Verpackungen kommt auch PAPSTAR seiner Verpflichtung nach, ein Duales System mit der Rücknahme und Verwertung dieser Verpackungen zu beauftragen. (Foto: Bernd Born)